Versorgungsangebot für Wundbehandlung wurde gestärkt

Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden steht ein bedarfsgerechtes Leistungsangebot der häuslichen Krankenpflege zu.
André Lantin, Vorsitzender der Geschäftsführung, WZ-WundZentren GmbH
André Lantin, Vorsitzender der Geschäftsführung, WZ-WundZentren GmbH
WZ-WundZentren GmbH Beitrag

Die derzeitigen Leistungen zur Wundversorgung wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an aktuelle Erkenntnisse angepasst.

 

Herr Lantin, was unterscheidet WundZentren von haus-ärztlicher Versorgung oder Betreuung durch ambulante Pflegedienste?
Unsere WZ-WundZentren sind spezialisierte, ambulante Pflegeeinrichtungen mit höchsten hygienischen Standards, in denen ausschließlich Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden behandelt werden.


Speziell qualifizierte und erfahrene Pflegefachkräfte betreuen die Patienten vollumfänglich im gesamten Behandlungsverlauf und stimmen sich dabei eng mit Fachärzten, den behandelnden Haus-ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern ab.

 

Einige Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme von spezialisierten WundZentren noch ab. Warum?
Hintergrund ist, dass Wundversorgung als Leistung der häuslichen Krankenpflege (HKP) grundsätzlich bei Patienten zu Hause erfolgen muss. Seit April 2017 ist es möglich, dies in spezialisierten WundZentren zu tun, die als selbstständige Leistungserbringer in das SGB V aufgenommen wurden. Im Dezember 2019, drei Jahre später, wurde die gesetzliche Grundlage für die Häusliche Krankenpflege in WundZentren angepasst (HKP-Richtlinie). Hier steht, dass es sich um eine verordnungsfähige Leistung handelt und unter welchen Anforderungen diese vom Arzt verordnet werden kann. Jedoch fehlen noch immer die Anforderungen an die WundZentren selbst sowie Preise für diese speziellen Leistungen. Dies wäre Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen zusammen mit den Spitzenorganisationen der Pflegedienste und eigentlich jetzt auch Einrichtungen wie WundZentren. Bis heute kommen keine neuen Rahmenempfehlungen zustande, obwohl Patienten der Anspruch auf die Behandlung in WundZentren vom Gesetzgeber schon zugestanden wurde.

 

Wie wollen Sie diesen neuen Rahmenbedingungen gegenübertreten?
Über 3 Jahre haben wir den Leis-tungserbringerstatus, dennoch läuft die Abrechnung holprig. Durch die adaptierten Rahmenempfehlungen können wir den definierten Leis-tungskatalog auch regelhaft vergütet bekommen. Wir setzen uns dafür ein, dass fachlich hohe Standards gesetzt werden und die Patienten die Wundbehandlung erfahren, die Ihnen zusteht, auch unter Einbindung von spezialisierten Fachärzten. Genau deswegen sehen wir der Rahmenempfehlung positiv entgegen!

 

Über die WZ-WundZentren

 

Seit 2008 konnten über 30.000 Patienten in aktuell 20 WZ-WundZentren in Deutschland erfolgreich behandelt werden. Durchschnittlich leiden die Patienten über 12 Monate lang unter ihrer chronischen oder schwer heilenden Wunde. Bei einem Großteil konnte der Wundverschluss bei der Behandlung im WZ-WundZentrum in weniger als 4 Monaten erreicht werden. Für Betroffene bedeutet dies das Ende einer oft langen Behandlungsodyssee und eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität.

 

www.wundzentren.de

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