Wirksame Nachahmer

In den nächsten Jahren laufen zahlreiche Patente von Biopharmazeutika aus. Hersteller von Nachahmerpräparaten, den sogenannten Biosimilars, stehen bereit. Die Hoffnung: Die Kosten für die Therapie von Rheuma oder Krebs könnten sinken.
Illustration: Xinwei Zhang
Mirko Heinemann Redaktion

2018 ist das „Jahr der Biosimilars“, verkündete die Arbeitsgemeinschaft ProBiosimilars auf ihrem Symposium Anfang September in Berlin. Grund: in diesem Jahr laufen mehrere Patente von biologisch hergestellten Pharmazeutika ab. Vielen Pharmaunternehmen eröffnet sich damit die Chance, mit eigenen Nachahmerpräparaten in den hart umkämpften Markt der Biologika vorzustoßen.
 


So haben fünf Anbieter angekündigt, nach dem Auslaufen des AbbVie-Patents für den Wirkstoff Adalimumab im Oktober ein entsprechendes Biosimilar auf dem Markt zu bringen. Bereits im Mai wurde ein Biosimilar zum monoklonalen Antikörper Trastuzumab verfügbar, der in der Krebstherapie eingesetzt wird – nach Rituximab im Jahr 2017.


Biologisch hergestellte Pharmazeutika sind aufgrund des hohen Forschungs- und Herstellungsaufwands sehr teuer. Sie werden bei schweren Erkrankungen eingesetzt, etwa bei der Behandlung von Krebs, Diabetes, bei rheumatischen Gelenkerkrankungen, chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen, Psoriasis und bei Wachstumsstörungen.


Ähnlich wie bei den Generika sollen auch Biosimilars für die gleichen Indikationen wie das Referenzprodukt zugelassen werden. Der Unterschied zu den Generika liegt in der Komplexität des Wirkstoffs. Während ein Generikum aufgrund seiner niedrigen Komplexität eine ziemlich exakte Kopie des Originals darstellt, können die komplex aufgebauten Biosimilars dem Referenzpräparat zwar nahekommen, aber nicht völlig identisch sein.


Die Substanzen werden in einem sehr aufwändigen Herstellungsprozess, etwa mithilfe von gentechnisch veränderten Organismen, synthetisiert. Bei Synthese der komplexen Proteine in den Mutterzellen treten, wie bei jedem Protein, Modifikationen nach der Genablesung auf. Zudem werden die exakten Herstellungsmethoden des Originalpräparats nicht publiziert. Aus diesem Grund wurde auch die Bezeichnung Biosimilar gewählt – nicht gleich, sondern ähnlich. Die Wirkung soll aber dieselbe sein wie beim Referenzprodukt. Sogar bei den Referenzprodukten, die von den forschenden Unternehmen entwickelt und patentiert wurden, kann es innerhalb des Produktionsprozesses zu Abweichungen kommen. Dabei können Nebenwirkungen wie Allergien und Anaphylaxien oder eine vermehrte Bildung von gegen das Medikament gerichteten Antikörpern auftreten. „Das bedeutet nicht, dass das Original per se weniger Nebenwirkungen verursacht als das Biosimilar: Angesichts des komplexen, und gelegentlich variablen, Herstellungsprozesses kann es auch umgekehrt sein“, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie DGRh in ihrer Stellungnahme zu Biosimilars.
 


Prof. Dr. Jürgen Braun, Ärztlicher Direktor des Rheumazentrums Ruhrgebiet und Mitglied des DGRh-Vorstands, hat bereits Erfahrungen im Umgang mit Biosimilars in der Rheumatologie gesammelt. In der aktualisierten Stellungnahme der DGRh hält die rheumatologische Fachgesellschaft fest, dass Biosimilars keine klinisch relevanten Unterschiede zum Referenzprodukt aufweisen. Sie seien „in der Wirksamkeit, Sicherheit und Immunogenität vergleichbar zu den Originalprodukten“ und – in Anlehnung an die Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts – wie diese einsetzbar. Bis dies in großem Umfang geschehe, brauche es jedoch Zeit.


„Man muss Geduld haben“, sagte Prof. Braun beim Symposium von ProBiosimilars Anfang September in Berlin. Das sei ganz ähnlich wie früher bei den Generika: Das Vertrauen zu den Nachahmerpräparaten werde sich erst langsam entwickeln. Die rheumatologische Fachgesellschaft verknüpft mit der Einführung von Biosimilars die Hoffnung auf eine Preisreduktion, die das Gesundheitswesen insgesamt entlastet. Dies wiederum gebe Anlass zu der Hoffnung, dass mehr Patienten mit wirksamen biologisch hergestellten Medikamenten behandelt werden können. Da die Entwicklungskosten derart komplexer Moleküle immens sind, ist auch der Preis für Biologika entsprechend hoch. Therapien summieren sich schnell auf mehrere Tausend Euro. Sie werden deshalb in schweren Fällen eingesetzt oder dort, wo andere Standardtherapien versagen, zum Beispiel bei rheumatischen Erkrankungen: Das erste für eine rheumatologische Indikation zugelassene Präparat war der TNF-alpha-Blocker Infliximab für die Indikation rheumatoide Arthritis im Jahr 1999. Es wird eingesetzt, um bei Patienten, die nicht ausreichend gut auf konventionelle Basistherapeutika ansprechen, das Voranschreiten der Erkrankung zu verhindern und langfristige Folgeschäden zu vermeiden.


Bevor in Deutschland ein Biosimilar auf den Markt kommt, wird es von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) auf Herz und Nieren geprüft. Dabei werden insbesondere Qualität, Wirksamkeit und Verträglichkeit untersucht. Ausschließlich die EMA erteilt die Zulassungen von Biopharmazeutika und damit auch von allen Biosimilars für alle Länder der Europäischen Union. „In der Zulassung von Medikamenten sind in absteigender Wertigkeit die Sicherheit und Verträglichkeit, die Effizienz und die Kosten entscheidend. Das muss auch für Biosimilars gelten“, so die DGRh.


Der Leitfaden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) fasst zusammen: „Bei Biosimilars gelten die gleichen strengen Anforderungen, die auch bei Referenzarzneimitteln nach einer Änderung des Herstellungsverfahrens zum Nachweis der Vergleichbarkeit mit dem vorherigen Produkt zur Anwendung kommen. Therapeutische Wirksamkeit und Sicherheit von Biosimilars sind identisch mit Wirksamkeit und Sicherheit des Referenzarzneimittels. Sie können daher wie die Referenzarzneimittel eingesetzt werden.“


Interessant ist die Leitlinie vor allem für Ärzte, die Patienten im Rahmen einer laufenden Therapie auf Biosimilars umstellen möchten. Auch hier betont die AkdÄ die „therapeutische Gleichwertigkeit von Biosimilar und Referenzarzneimittel“. Dabei müsse der Patient in der ersten Zeit nach der Umstellung engmaschig wie bei einer Neueinstellung überwacht werden, empfiehlt die Kommission.

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Prof. Dr. med. Dipl.-Chem. Elke Holinski- Feder ist Geschäftsführerin und Fachärztin  für Humangenetik im MGZ – Medizinisch Genetisches Zentrum München.
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Leben mit Krebs

Ich bin 51 Jahre und habe Darmkrebs. Ich weiß jetzt, dass es erblich ist und was es bedeutet. Ich weiß auch, dass es meine Kinder nicht geerbt haben.